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Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Elbstern - professionelle Haushaltshilfe in der Schwangerschaft

Bei Schwangerschaftsbeschwerden, die über das übliche Maß hinausgehen, beteiligt sich in begründeten Fällen Ihre Krankenkasse an den Kosten für eine Haushaltshilfe. Das gilt auch für die Zeit nach der Entbindung. Voraussetzung: Weder Sie noch andere im Haushalt lebende Personen können den Haushalt weiterführen. Die Leistung ist unabhängig davon, ob bereits ein Kind in Ihrem Haushalt lebt oder nicht.

Sie versorgen Kinder zu Hause, die noch keine 14 Jahre alt sind oder ein behindertes Kind, das Hilfe benötigt. Es lebt niemand in Ihrem Haushalt, der für Sie einspringen kann. Dann erhalten Sie eine Haushaltshilfe für zu Hause, wenn Sie ins Krankenhaus müssen, an einer ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Rehamaßnahme teilnehmen, häusliche Krankenpflege erhalten oder Ihr weiteres Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus begleiten müssen.

Für alle möglichen weiteren Fragen ist Elbstern jederzeit und gerne für Sie da.

 

Haushaltshilfe in der Schwangerschaft - was zu beachten ist

Sie müssen Haushaltshilfe unbedingt vor Auftragserteilung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Sie erhalten dafür eine formlose Bescheinigung von Ihrem Arzt - er gibt an, warum und in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen. Die Bescheinigung senden Sie an Ihre Krankenkasse.  Mit der entsprechenden Bewilligung Ihrer Krankenkasse, können Sie uns jederzeit beauftragen. Elbstern rechnet auf Grundlage der Bewilligung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Jetzt müssen Sie nur noch einen Termin für Ihre persönliche Beratung mit uns vereinbaren!