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Ihre Vorteile

Saubere Rechnung mit Elbstern:

 

Die Dienstleistung unserer Reinigungskräfte von der Steuer absetzen

Als steuerzahlender Kunde genießen Sie neben unserem Reinigungs-Service für Privathaushalte auch deutliche Steuervorteile. Denn die Dienstleistung unserer Reinigungskräfte können Sie von der Steuer absetzen. Hier haben Sie die Wahl zwischen einem Abzug von der jährlichen Einkommenssteuer oder dem Abzug von der monatlichen Lohnsteuer.

 

Jährlich den Reinigungsservice unserer Reinigungskräfte von der Steuer absetzen

20% der Kosten unserer Dienstleistung können jedes Jahr von der Einkommenssteuer gemindert werden. Und das ganz unabhängig von Ihrem persönlichen Steuersatz. Geregelt wird der Steuervorteil mit § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html. Hier ein kleines Rechenbeispiel für Ihre möglichen, jährlichen Ersparnisse:

Höhe der haushaltsnahen Dienstleistung pro Jahr = 3000 Euro 
Minderung der zu zahlenden Einkommenssteuer = 600 Euro

 

Monatlich die Wohnungsreinigung durch unsere Putzfrauen von der Steuer absetzen

Neben dem jährlichen Steuerabzug gibt es für Arbeitsnehmer zudem die Möglichkeit, monatliche Steuervorteile geltend zu machen. Dazu können Sie einen Freibetrag in Ihrer ELSTAM-Finanzamtsbescheinigung – Ihrer Lohnsteuerkarte – eintragen lassen. Auf diese Weise entsteht Ihnen eine Steuervergünstigung, die Ihre monatlich einbehaltene Lohnsteuer verringert. Beachten Sie dabei jedoch, dass die Steuervergünstigung nach § 35a EStG nur gewährleistet ist, wenn Sie als Arbeitnehmer die haushaltsnahen Aufwendungen durch Vorlage der Originalrechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch einen Beleg des Kreditinstituts nachweisen können. Eine Barzahlung mit Quittung reicht also NICHT aus, um sich die Steuervorteile zu sichern. Zudem muss, wer den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, später auch eine Steuererklärung abgeben. Diese Steuervergünstigung regelt § 39a Abs. 1 Nr. 5c Einkommensteuergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39a.html. Hier ein kleines Rechenbeispiel für Ihre möglichen, monatlichen Ersparnisse:

Höhe der haushaltsnahen Dienstleistung pro Monat = 250 Euro 
Erhöhung des Nettogehaltes = 50 Euro

Wenn Sie unseren Haushalts-Service in Anspruch nehmen, gewährleisten wir Ihnen steuerrechtlich relevante Rechnungen sowie einen Zahlungsverkehr per Bankeinzahlung zum Nachweis für das Finanzamt. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie Ihre professionelle Wohnungsreinigung steuerlich geltend machen wollen.